Newsletter

17. September 2025

Trends im Stockwerkeigentum

Ein wechselndes Zinsumfeld, verschärfte Nachhaltigkeitsthemen, ChatGPT und Metaversum – Obschon im Schweizer

Die Schweiz liegt mit einer aktuellen Eigentumsquote von rund 40% auf dem letzten Platz in Europa. Die mittlere Eigentumsquote in der EU liegt bei rund 60%.

Die Schweizer sind ein Volk von Mieterinnen und Mietern, vor allem in den Städten. Mit ein Grund dafür ist die späte Einführung des Stockwerkeigentums, welches im ZGB erst per 01.01.1965 verankert wurde.

Die geringeren Kosten für die Infrastruktur, welche im Stockwerkeigentum gemeinsam getragen werden, machen den Erwerb attraktiv – die Nachfrage ist gross trotz der bekannten Preissteigerungen.

Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Gesamt-Grundstück mit dem sog. Sonderrecht an gewissen Objekten ist somit sehr beliebt.

Das oberste und einzig gesetzlich vorgeschriebene Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist die Versammlung der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer. Dort ist das Ziel mit einer guten Versammlungskultur die Entwicklung und den Betrieb einer Liegenschaft aktiv und konstruktiv zu gestalten. Das Reglement der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer hat grösste Bedeutung und sollte auf Spezialitäten der jeweiligen Liegenschaften eingehen, die verbindliche Handhabung und Umsetzung sollte einer professionellen Bewirtschaftung mittels eines Bewirtschaftungsvertrages übertragen werden.

Im Rahmen der steuerlichen Aspekte ist zu erwähnen, dass werterhaltende Unterhaltskosten abzugsfähig sind, ebenfalls die zu beschliessenden Einlagen in den sog. Erneuerungsfonds – soweit diese zukünftig auch für den Unterhalt verwendet werden.

Die Höhe der Einlagen in den Erneuerungsfonds liegen im Verantwortungsbereich der Versammlung, in den Reglementen sind meist Empfehlungen vorhanden. Es ist unabdingbar die zukünftig notwendigen Investitionen anhand der Lebensdauer von Gebäudeteilen zu erheben, dies als Basis für eine ausreichende und zeitgerechte Einzahlung in den Erneuerungsfond.

Die jeweiligen Einlagen in den Erneuerungsfond sind mit dem Objekt verbunden, bei einer Veräusserung ist der betragliche Anteil in der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

Die Herausforderung auf Seite Bewirtschaftung liegt einerseits in der fachlichen Kompetenz, zum anderen in der Fähigkeit die Gemeinschaft bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer von neutraler Seite unabhängig zu beraten.

Aktuell stellen wir fest, dass diverse Gemeinschaften auf der Suche sind nach Dienstleistern für die Bewirtschaftung – dies ist trotz Personalknappheit eine Chance aus unternehmerischer Sicht. Es gilt die fachlich interessante Tätigkeit den Bewirtschaftern wieder schmackhaft zu machen und ihnen die ‘Angst’ zu nehmen. In diesem Bereich ist sicherlich weiterhin die Umsetzung von Digitalisierungsmassnahmen und eine flexiblere zeitliche Terminfestlegung für Versammlungen notwendig.

Für uns als Dienstleister ist der Bereich der Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum ein festes Standbein, die detaillierten Objektkenntnisse sind ebenfalls sehr geschätzt in Bezug auf mögliche Veräusserungen bzw. der Beratung von Verkäufer und Käufer.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Sommer- und Ferienzeit.

Stephan Zade
Leitung Immobilienbewirtschaftung ZH
Partner | Mitglied des VR