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7. Oktober 2024

Kauf von Stockwerkeigentum mit Sanierungsbedarf

Es freut uns, Sie auch dieses Quartal wieder mit unserem breiten Immobilienangebot, teils exklusiv vor Marktauftritt, bedienen zu dürfen. Zusätzlich widmen wir uns erneut einem aktuellen Thema der Immobilienwelt, nämlich den häufigsten Stolpersteinen beim Kauf von Stockwerkeigentum mit Sanierungsbedarf.

Vor allem bei Liegenschaften mit aufgestautem Unterhalt sollten Käuferinnen und Käufer den Zustand der angebotenen Eigentumswohnung sorgfältig prüfen, um kostspielige Überraschungen zu vermeiden. Bei einem in die Jahre gekommenen Objekt ist wichtig, dass nicht nur die Wohnung, sondern auch die komplette Liegenschaft auf allfällige Mängel geprüft wird. Die Sanierung gemeinschaftlicher Gebäudeteile (z.B. Leitungen, Gebäudehülle, Heizung, Lift etc.) verursacht meist hohe Kosten zulasten der Gemeinschaft, so dass es wichtig ist, die jährlichen Einzahlungen sowie den Stand des Erneuerungsfonds vor dem Kauf zu prüfen.

Auch wenn viele Käuferinnen und Käufer Sanierungen in der Wohnung im Voraus kalkulieren und auf dem Radar haben, geht die Überprüfung der elektrischen Niederspannungsinstallationen regelmässig vergessen. Für die maximale Sicherheit im Haushalt löst der Verkauf einer Immobilie jeweils eine Kontrolle der elektrischen Installationen aus, falls die letzte Kontrolle bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt. In vielen Fällen wird kaufvertraglich geregelt, dass Käuferinnen und Käufer allfällige Kosten für die Instandstellung und Erneuerung der Elektroinstallationen zu tragen haben. Es empfiehlt sich daher, den sog. Sicherheitsnachweis (SiNa) bereits vor dem Verkauf anfertigen zu lassen, so dass notwendige Erneuerungen veralteter Elektroinstallationen eingepreist werden können.

Häufig können Stolpersteine auch rechtlicher Natur sein. Sowohl das Benutzungs- und Verwaltungsreglement sowie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sind genau zu prüfen. Besondere Rechte und Pflichten oder Einschränkungen des Nutzungsrechts, die Verteilung der Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten sowie allfällige Diskussionspunkte in der Gemeinschaft zeigen sich häufig erst bei der genauen Lektüre dieser Unterlagen. Ob sich beispielsweise mehrere Stockwerkeigentümer gegen eine sinnvolle Sanierung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile wehren, oder keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen, ergibt sich meist aus den Protokollen der jährlichen Eigentümerversammlungen.

Lassen Sie sich beim Kauf Ihrer zukünftigen Wohnung oder beim Verkauf Ihrer aktuellen Wohnung von uns beraten – wir helfen Ihnen gerne.

Falls Sie bereits heute eine erste Preisindikation Ihrer Eigentumswohnung wünschen, können Sie hier kostenfrei unser Schätzungs-Tool nutzen: www.it3.ch/schaetzung

Michael Messerli
Geschäftsleitung | Partner
Leitung Immobilienbewirtschaftung SH