Mieterservice

26. Mai 2026

14. Juni 2026: Abstimmung über drei wohnpolitische Initivativen im Kanton Zürich

Am 14. Juni 2026 stimmt der Kanton Zürich über drei wohnpolitische Initiativen ab, die den Immobilienmarkt insbesondere für Eigentümer, Investoren, Behörden und Mieter spürbar verändern könnten.

Vergleichbare Instrumente bestehen bereits in Kantonen wie Basel-Stadt und Genf. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass stärkere staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt zwar den Mieterschutz erhöhen können, gleichzeitig aber auch Auswirkungen auf Investitionstätigkeit in Wohnbauten und die Erneuerung von Liegenschaften haben.

Gerne erläutern wir Ihnen die drei Initiativen im Detail.

Wohnschutzinitiative
Gemeinden mit Leerstand unter 1,5 % erhalten die folgenden zusätzliche Eingriffsrechte: Bewilligungspflichten für Umbauten inklusive Mietzinsvorgaben sowie Einschränkungen bei Umwandlungen und Begründungen in Stockwerkeigentum.

Folge: Die Initiative stärkt kurzfristig den Schutz bestehender Mietverhältnisse. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Investitionen in Sanierungen und Ersatzneubauten erschwert werden. Unter anderem energetische Erneuerungen der Wohnungen werden dadurch verzögert.

Wohneigentumsinitiative
Kanton und Gemeinden sollen künftig 50 % der von ihnen neu erstellten oder erworbenen Wohnungen als Wohneigentum anbieten. Die Verkaufspreise sollen sich an den Investitionskosten orientieren. Zusätzlich sollen Vorkaufsrechte sicherstellen, dass die Wohnungen bis zu 30 Jahre selbst genutzt werden.

Folge: Der Zugang zu Wohneigentum könnte für einzelne Haushalte erleichtert werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie realistisch eine solche Vorgabe in einem bereits stark regulierten Marktumfeld ist – insbesondere für die öffentliche Hand. Zudem würden die Steuerzahler einen Teil des Preisvorteils indirekt mitfinanzieren.

Wohnungsinitiative
Die Initiative verlangt die Schaffung einer kantonalen Anstalt, die aktiv günstigen Wohnraum entwickelt und bewirtschaftet. Dafür sollen innerhalb von drei Jahren CHF 500 Mio. bereitgestellt und kantonale Grundstücke eingebracht werden. Der Kanton würde damit selbst verstärkt als Anbieter und Akteur am Wohnungsmarkt auftreten.

Folge: Die Rolle des Kantons im Wohnungsmarkt würde deutlich ausgeweitet werden. Ob damit jedoch tatsächlich zusätzlicher Wohnraum entsteht oder lediglich bestehende Marktakteure verdrängt werden, bleibt offen.

Fazit
Alle drei Initiativen wollen den Markt entlasten. Sie adressieren jedoch primär Symptome. Die strukturellen Ursachen bleiben bestehen: lange Bewilligungsverfahren, hohe Regulierung und knappes Bauland.

Weitere Eingriffe – insbesondere beim Wohnschutz – erhöhen Unsicherheit, bremsen Investitionen und können langfristig zu weniger und qualitativ schlechterem Wohnangebot führen.

Die Abstimmung entscheidet nicht nur über mehr Regulierung, sondern über die zukünftige Attraktivität des Kantons Zürich für Investitionen und die Weiterentwicklung des Gebäudeparks.

Lukas Mordasini
Partner | Standortleiter Zürich